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Alltagsbegleitung
Mit der Bezeichnung "Alltagsbegleitung" sind gemeinsame Tätigkeiten gemeint, z.B. :
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gemeinsam Spazierengehen
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zusammen Einkaufen gehen
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zusammen Kochen oder Backen
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ein Gesellschaftsspiel spielen
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gemeinsam (Kreuzwort-)Rätsel lösen
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einen Brief / eine Karte zusammen verfassen
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gemeinsam Singen / Musizieren
Vergütung: 25 € /Std *
*Ich befinde mich derzeit (Stand 30.03.2022) im Prozess, eine Anerkennung nach § 45 a SBG XI zu erwerben, die mich berechtigen wird, die Betreuungsleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können.
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