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Alltagsbegleitung

Mit der Bezeichnung "Alltagsbegleitung" sind gemeinsame Tätigkeiten gemeint, z.B. :

  •  gemeinsam Spazierengehen

  • zusammen Einkaufen gehen

  • zusammen Kochen oder Backen

  • ein Gesellschaftsspiel spielen

  •  gemeinsam (Kreuzwort-)Rätsel lösen

  •  einen Brief / eine Karte zusammen verfassen

  •  gemeinsam Singen / Musizieren

 

Vergütung: 25 € /Std *

*Ich befinde mich derzeit (Stand 30.03.2022) im Prozess, eine Anerkennung nach § 45 a SBG XI zu erwerben, die mich berechtigen wird, die Betreuungsleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können.

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